Brandenburg beendet Präsenzpflicht an Schulen für Freitag – Berlin bleibt dabei

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Ein zweitägiger Warnstreik im kommunalen öffentlichen Nahverkehr bringt am Freitag, 27. Februar 2026, und Samstag, 28. Februar 2026, in Berlin und Brandenburg erhebliche Einschränkungen für Busse und Bahnen. Die Folgen reichen bis in den Schulalltag: In Brandenburg wird die Präsenzpflicht für den Freitag ausgesetzt, während Berlin am regulären Präsenzunterricht festhält. Damit stehen zwei eng verflochtene Bildungssysteme, die täglich von Pendelbewegungen und gemeinsamen Verkehrsstrukturen geprägt sind, vor unterschiedlichen Antworten auf dieselbe Störung.

Brandenburg setzt die Präsenzpflicht aus

Das brandenburgische Bildungsministerium reagiert auf die absehbaren Ausfälle im Schülerverkehr und die eingeschränkte Erreichbarkeit vieler Schulen. Für Freitag, den 27. Februar 2026, wird die Präsenzpflicht aufgehoben, obwohl die Schulen grundsätzlich geöffnet bleiben. Der Kern der Regelung liegt darin, dass die Teilnahme am Unterricht nicht an einem Schulweg scheitern soll, der wegen streikbedingter Ausfälle im öffentlichen Nahverkehr nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Umständen möglich ist.

In der Praxis bedeutet das: Ob eine Schülerin oder ein Schüler den Weg zur Schule antreten kann, hängt von den lokalen Gegebenheiten ab. Wo Busse und Bahnen ausfallen, können Wege länger, riskanter oder schlicht nicht machbar werden. Für diese Fälle sieht das Land vor, dass Schülerinnen und Schüler bei rechtzeitiger Information der Schule als entschuldigt gelten. Gleichzeitig sollen Schulen nach Möglichkeit Aufgaben bereitstellen; vereinzelt kann auch Distanzunterricht organisiert werden, sofern technische und organisatorische Voraussetzungen vorhanden sind.

Wichtig ist dabei auch die organisatorische Klammer: Lehrkräfte und pädagogisches Personal bleiben in der Regel dienstverpflichtet, der Unterricht vor Ort soll für die anwesenden Klassen und Jahrgänge stattfinden. Zudem wird erwartet, dass Schulleitungen die Abstimmung mit Horten und Trägern der Betreuung so gestalten, dass Übergänge zwischen Unterricht und Nachmittagsangeboten funktionieren, selbst wenn An- und Abreise vieler Kinder nicht wie gewohnt möglich ist.

Berlin hält an der Präsenzpflicht fest

In Berlin wird die Präsenzpflicht für den Schulbetrieb nach derzeitigem Stand nicht aufgehoben. Damit bleibt es beim regulären Grundsatz, dass Unterricht in Präsenz stattfindet und Schulpflicht grundsätzlich auch bei Verkehrsstörungen gilt. Diese Linie unterscheidet sich deutlich vom Vorgehen Brandenburgs, obwohl auch in Berlin durch den Warnstreik massive Einschränkungen im Nahverkehr zu erwarten sind.

Die Berliner Entscheidung ist auch bildungspolitisch ein Signal: Der Präsenzunterricht bleibt der Normalfall, selbst wenn äußere Umstände die Anreise erschweren. In der Umsetzung führt das jedoch zu einer stärkeren Abhängigkeit von individuellen Lösungen, etwa alternativen Wegen zur Schule, privater Organisation oder Umplanungen innerhalb der Familien. Gleichzeitig entsteht eine spürbare Asymmetrie im gemeinsamen Ballungsraum, in dem viele Bildungswege nicht an Landesgrenzen enden, sondern sich über Bezirke und Landkreise hinweg fortsetzen.

Der Warnstreik als Auslöser: Was im Nahverkehr erwartet wird

Auslöser der unterschiedlichen Schulregelungen ist ein von ver.di angekündigter Warnstreik im kommunalen ÖPNV. Betroffen sind in Berlin insbesondere die Berliner Verkehrsbetriebe, in Brandenburg mehrere kommunale Verkehrsunternehmen. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg weist für beide Tage auf deutliche Einschränkungen hin, die je nach Unternehmen, Region und Liniennetz unterschiedlich stark ausfallen können. Dass Regional- und S-Bahn-Verkehre nicht in gleicher Weise betroffen sind wie kommunale Bus- und Straßenbahnangebote, kann in einzelnen Korridoren entlasten, ersetzt aber vielerorts nicht den Schülerverkehr im Busnetz.

Der Arbeitskampf steht im Zusammenhang mit laufenden Tarifauseinandersetzungen im kommunalen Nahverkehr. Im Mittelpunkt stehen nach Angaben aus dem Umfeld der Tarifrunde vor allem Fragen der Arbeitsbedingungen und Entlastung, die in vielen Betrieben seit Jahren als drängend gelten. Für Fahrgäste zählt jedoch zunächst die unmittelbare Konsequenz: weniger Verbindungen, ausgedünnte Takte und in vielen Städten und Landkreisen großflächige Ausfälle.

Warum die Länder unterschiedlich handeln

Dass Brandenburg die Präsenzpflicht aussetzt und Berlin nicht, hat auch mit Strukturunterschieden zu tun. Brandenburg ist in vielen Regionen stärker auf Busverkehre angewiesen, gerade im Schülertransport. Fällt das Angebot aus, gibt es häufig keine kurzfristigen Ausweichrouten. In Berlin ist das Netz dichter, Alternativen wie Fußwege, Fahrrad oder andere Linien sind eher vorhanden, auch wenn sie bei einem BVG-Ausstand ebenfalls begrenzt sein können.

Hinzu kommt die Frage der Steuerung: Brandenburg versucht, mit einer pauschalen Aussetzung der Präsenzpflicht für einen Tag Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen, ohne den Schulbetrieb komplett zu schließen. Berlin setzt demgegenüber auf den Normalbetrieb als Leitlinie und verlagert die praktische Lösung stärker in den Einzelfall. Beide Ansätze vermeiden eine flächendeckende Schulschließung, unterscheiden sich aber darin, wie stark sie die Verantwortung zentral regeln oder dezentral auffangen.

Auswirkungen auf Schulen: Unterricht, Betreuung und Organisation

Für Schulen ist die Lage komplex. Wenn ein Teil der Schülerschaft nicht kommen kann, entstehen Lücken in Lernprozessen, Klassenarbeiten müssen verschoben oder angepasst werden, und Lehrkräfte müssen parallel anwesende Gruppen unterrichten sowie Material für abwesende Schülerinnen und Schüler bereitstellen. In Brandenburg kommt hinzu, dass die Schulen offen bleiben und Unterricht organisiert wird, während zugleich viele Kinder entschuldigt fehlen können. Das führt zu einem Schulalltag, der eher einem Notbetrieb ähnelt, ohne formal als solcher bezeichnet zu werden.

Betreuungseinrichtungen und Horte stehen ebenfalls unter Druck, weil Ankunfts- und Abholzeiten unplanbar werden. Wenn Eltern Arbeitswege neu organisieren müssen, verschiebt sich die Logistik des Tages. Auch Schulsekretariate und Schulleitungen werden belastet, weil Rückmeldungen gesammelt, Entschuldigungen dokumentiert und kurzfristige Anpassungen kommuniziert werden müssen.

Fazit

Der Warnstreik im kommunalen Nahverkehr am 27. und 28. Februar 2026 zeigt, wie eng Mobilität und Bildung im Alltag verknüpft sind. Brandenburg reagiert mit einer Aussetzung der Präsenzpflicht für Freitag, hält die Schulen aber geöffnet und setzt auf flexible Formen zwischen Aufgabenbereitstellung und punktuellem Distanzunterricht. Berlin bleibt beim Grundsatz der Präsenzpflicht. Damit entstehen im gemeinsamen Metropolraum zwei unterschiedliche Regelwerke für denselben Störfall. Kurzfristig soll das den Betrieb stabilisieren, langfristig wirft es die Frage auf, wie krisenfest Schulorganisation in einer Region sein kann, deren Infrastruktur und Lebenswirklichkeit Landesgrenzen regelmäßig überschreiten.

Quellen

https://www.tagesspiegel.de/berlin/einschrankung-im-nahverkehr-warnstreik-keine-prasenzpflicht-in-brandenburgs-schulen-15293508.html

https://www.vbb.de/news/oepnv-streik-fuer-48-stunden-auswirkungen-auf-berlin-und-brandenburg/

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