Das extreme Niedrigwasser auf Rhein und anderen deutschen Wasserstraßen belastet Anfang August 2026 die Güterlogistik. Frachtschiffe können vielerorts nur einen Teil ihrer üblichen Ladung aufnehmen. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) hat deshalb vorgeschlagen, das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw vorübergehend zu lockern. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und das Saarland haben bereits entsprechende Ausnahmen beschlossen. Der BUND kritisiert den Schritt als falsche Antwort auf eine Krise, die auch mit den Folgen des Klimawandels zusammenhängt.
Warum das Niedrigwasser zum Problem für die Logistik wird
Bei niedrigen Wasserständen sinkt der mögliche Tiefgang von Frachtschiffen – und damit ihre Ladekapazität. Am 8. August lagen die Pegel an mehreren Messstellen deutlich unter den langjährigen Mittelwerten. Für Mannheim wurden beispielsweise 88 Zentimeter gegenüber einem Mittelwert von 281 Zentimetern gemeldet, für Köln 62 statt 296 Zentimetern. Auch Elbe und Donau weisen an mehreren Stationen ungewöhnlich niedrige Werte auf.
Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Schifffahrt vollständig eingestellt werden muss. Häufig können Schiffe weiterfahren, allerdings mit erheblich weniger Fracht. Dadurch steigt die Zahl der notwendigen Fahrten und die Transportkapazität sinkt. Industrieunternehmen müssen deshalb zusätzliche Transporte über Straße und Schiene organisieren.
Vier Bundesländer haben das Lkw-Fahrverbot bereits gelockert
Bundesverkehrsminister Bilger kündigte am 6. August nach einem Spitzengespräch zum Niedrigwasser in Bonn an, mit den Ländern über Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für besonders betroffene Güter zu sprechen. Inzwischen sind mehrere Länder weiter gegangen: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und das Saarland haben Ausnahmeregelungen eingeführt.
Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich. In Nordrhein-Westfalen erfasst die Ausnahme Transporte und Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar mit der Bewältigung der Folgen des Rhein-Niedrigwassers zusammenhängen. Niedersachsen hat seine Regelung zunächst bis zum 31. August befristet. Im Saarland und in Rheinland-Pfalz sollen die Ausnahmen längstens bis Ende September gelten. Damit ist die Lockerung nicht mehr nur ein politischer Vorschlag, sondern bereits praktische Verkehrspolitik.
Was das Sonn- und Feiertagsfahrverbot tatsächlich regelt
Die rechtliche Grundlage ist § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung. An Sonn- und Feiertagen dürfen zwischen 0 und 22 Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern grundsätzlich nicht zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Güterbeförderung eingesetzt werden. Das gilt auch für damit verbundene Leerfahrten.
Schon regulär bestehen Ausnahmen, unter anderem für bestimmte leicht verderbliche Lebensmittel sowie für Teile des kombinierten Verkehrs zwischen Straße und Schiene beziehungsweise Hafen und Straße. Darüber hinaus können Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen.
Davon zu unterscheiden ist das Ferienreisefahrverbot. Es gilt vom 1. Juli bis 31. August an Samstagen zwischen 7 und 20 Uhr und nur auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen.
Industrie begrüßt zusätzliche Transportmöglichkeiten
Der Bundesverband der Deutschen Industrie unterstützt die vorübergehenden Lockerungen. Aus Sicht des BDI können zusätzliche Transporte auf Straße und Schiene helfen, die Folgen des Niedrigwassers abzumildern und industrielle Wertschöpfungsketten zu stabilisieren. Zugleich räumt der Verband ein, dass die ausfallenden Kapazitäten der Wasserstraßen nicht vollständig ersetzt werden können.
Auch die Bahn soll einen Teil der Transporte übernehmen. Nach Angaben Bilgers hat DB Cargo zugesagt, gemeinsam mit weiteren Unternehmen zusätzliche Kapazitäten zu organisieren und sich mit Energieversorgern über mögliche Reservekonzepte abzustimmen. Wie groß der zusätzliche Spielraum tatsächlich ist, hängt jedoch von verfügbaren Zügen, Trassen, Personal und Umschlagmöglichkeiten ab.
BUND warnt vor mehr Straßenverkehr
Der BUND lehnt die Lockerungen ab. BUND-Chef Olaf Bandt argumentiert, es sei keine nachhaltige Lösung, ausfallende Schiffstransporte durch Hunderte oder Tausende zusätzliche Lkw-Fahrten zu ersetzen. Dies belaste Menschen und Klima.
Der grundsätzliche Einwand ist nachvollziehbar: Nach Angaben des Umweltbundesamtes benötigt der Gütertransport per Binnenschiff im Durchschnitt weniger Energie pro transportierter Tonne und verursacht weniger Treibhausgasemissionen als der Transport mit dem Lkw. Bei Luftschadstoffen ist das Bild weniger eindeutig, weil viele Binnenschiffe noch mit älteren Motoren ohne moderne Abgasnachbehandlung fahren.
Die aktuelle Krise verweist zudem auf ein länger bekanntes Problem. Der Bund hat bereits 2019 im Aktionsplan „Niedrigwasser Rhein“ Maßnahmen zur Anpassung an häufiger auftretende extreme Niedrigwasserereignisse formuliert. Dazu gehören bessere Wasserstandsprognosen, aktuelle Informationen über Fahrrinnentiefen, angepasste Transport- und Lagerkonzepte sowie niedrigwassergeeignete Schiffe.
Lenk- und Ruhezeiten begrenzen den Effekt
Eine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bedeutet nicht, dass Fahrer beliebig zusätzliche Stunden arbeiten dürfen. Die europäischen Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten gelten weiter. Wird am Sonntag gefahren, müssen die vorgeschriebenen Ruhezeiten weiterhin eingehalten werden.
Hinzu kommt der Fahrermangel. Nach Angaben des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung fehlen in Deutschland mehr als 100.000 Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer. Die Aufhebung eines Fahrverbots schafft daher zunächst ein zusätzliches Zeitfenster, aber weder automatisch Fahrer noch Fahrzeuge. Auch Verlader, Terminals und Empfänger müssen für Sonntagslieferungen verfügbar sein. Wie stark die Maßnahme die tatsächliche Transportkapazität erhöht, lässt sich deshalb nicht allein aus zusätzlichen erlaubten Fahrtagen ableiten.
Ver.di sieht Arbeitsbedingungen unter Druck
Neben dem BUND kritisiert auch die Gewerkschaft ver.di den Vorstoß. Sie befürchtet, dass eine Ausweitung der Sonntagsarbeit die ohnehin belastenden Arbeitsbedingungen im Transport- und Logistikgewerbe verschärft. Aus Sicht der Gewerkschaft geht es deshalb nicht nur um Verkehrs- und Klimapolitik, sondern auch um den Schutz von Sonn- und Feiertagen als regelmäßige Ruhezeiten.
Damit treffen drei Interessen unmittelbar aufeinander: Unternehmen benötigen kurzfristig Ersatz für fehlende Schiffskapazitäten, Beschäftigte und Gewerkschaften wollen zusätzliche Belastungen begrenzen, und Umweltverbände warnen vor einer Verlagerung auf einen emissionsintensiveren Verkehrsträger.
Die eigentliche Frage reicht über das Sonntagsfahrverbot hinaus
Als kurzfristige Krisenmaßnahme kann eine befristete Ausnahme zusätzliche Flexibilität schaffen. Ihre Wirkung sollte jedoch nicht überschätzt werden. Straße und Schiene können die großen Transportmengen der Binnenschifffahrt nicht ohne Weiteres ersetzen. Selbst der BDI, der die Lockerungen begrüßt, weist darauf hin, dass sich die fehlenden Kapazitäten auf den Wasserstraßen nicht vollständig kompensieren lassen.
Langfristig liegt das größere Problem deshalb in der Widerstandsfähigkeit des gesamten Güterverkehrssystems. Der Bund geht selbst davon aus, dass sich Wasserstraßen an die Folgen des Klimawandels anpassen müssen. Dazu gehören verlässlichere Prognosen, niedrigwassergeeignete Schiffe, leistungsfähige Umschlagpunkte sowie ausreichende Kapazitäten auf der Schiene. Je besser diese Alternativen funktionieren, desto geringer wird bei künftigen Niedrigwasserphasen der Druck, kurzfristig zusätzliche Transporte auf die Straße zu verlagern.
Fazit
Die Lockerung des Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbots ist Anfang August 2026 bereits Realität: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und das Saarland haben wegen des extremen Niedrigwassers Ausnahmen eingeführt. Damit sollen Lieferketten stabilisiert und Transporte ersetzt werden, die per Schiff nur noch eingeschränkt möglich sind.
Die Maßnahme schafft zusätzliche zeitliche Flexibilität, löst das Kapazitätsproblem aber nicht. Lenk- und Ruhezeiten gelten weiter, Fahrer fehlen, und auch die übrige Logistikkette muss Sonntagsfahrten bewältigen können. Gleichzeitig verursacht eine stärkere Verlagerung auf den Lkw zusätzliche Klima- und Verkehrsbelastungen. Entscheidend ist daher, wie eng die Ausnahmen begrenzt werden und ob parallel die Widerstandsfähigkeit von Schiene und Binnenschifffahrt verbessert wird.
Quellen
swr.de (Berichte zur möglichen/teilweisen Lockerung in Ländern, Abruf 06.–07.08.2026)
Serviceportal Bremen: Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot bzw. von der Ferienreiseverordnung







