Für den Wochenstart am Montag, 12. Januar 2026, rechnet Nordrhein-Westfalen mit einer Glatteis-Lage, die große Teile des Landes gleichzeitig treffen kann. Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) hat deshalb am Sonntag, 11. Januar, entschieden, den Präsenzunterricht landesweit ruhen zu lassen. Schulen wurden per Schulmail informiert und gebeten, auf Distanzunterricht umzustellen. Als Auslöser nennt das MSB eine amtliche landesweite Vorabwarnung des Deutschen Wetterdienstes (DWD), die für den frühen Montagmorgen gefrierenden Niederschlag und flächendeckende Glätte erwarten lässt.
Entscheidung am Sonntag: Distanz statt Klassenzimmer
Die landesweite Regelung soll vor allem den morgendlichen Schulweg entschärfen. Nach Darstellung des MSB wurde bewusst früh entschieden, um Schulen und Familien rechtzeitig Planungssicherheit zu geben. Unterstützt wird die Umsetzung durch die Bezirksregierungen, die als Ansprechpartner dienen. Grundlage ist der Unwetter-Erlass des Landes, der bei großräumigen Unwetterlagen ein Ruhen des Unterrichts in Präsenz ermöglicht und zugleich Vorgaben für die organisatorische Abwicklung macht.
Was an den Schulen gilt: Betreuung bleibt gewährleistet
Auch wenn der Unterricht vor Ort aussetzt, bleibt der Schulbetrieb nicht komplett „zu“. Vorgesehen ist, dass Schülerinnen und Schüler zu Hause lernen, etwa über die von den Schulen genutzten digitalen Plattformen. Gleichzeitig muss eine angemessene Beaufsichtigung organisiert werden, falls Kinder und Jugendliche trotz der Mitteilung im Schulgebäude ankommen. In der Praxis greifen viele Städte und Kreise diese Linie in eigenen Informationen auf und verweisen darauf, dass Schulen vor Ort reagieren, wenn Wege zur Schule bereits angetreten wurden oder Hinweise zu spät ankommen.
Kommunale Hinweise ergänzen die Landeslinie
Ein Beispiel ist die Stadt Gütersloh: Dort wird auf die landesweite Entscheidung verwiesen und gleichzeitig dazu geraten, am Montagmorgen nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben und Wege auf das Nötigste zu beschränken. Solche Hinweise zielen weniger auf den Unterricht als auf das erwartete Verkehrsgeschehen. Denn bei Eisregen reicht oft ein kurzer Zeitraum, um Straßen und Gehwege in rutschige Flächen zu verwandeln – besonders in den Stunden rund um den Berufs- und Schulverkehr.
Wetterlage laut DWD: Schnee, danach gefrierender Regen
Der DWD beschreibt die Entwicklung für NRW in seinem Warnlagebericht konkret: In der Nacht zum Montag kann zunächst Schneefall einsetzen, anschließend soll der Niederschlag verbreitet in gefrierenden Regen übergehen. Weil die Böden vielerorts durch Dauerfrost ausgekühlt sind, kann Regen beim Auftreffen sofort gefrieren. Der Warnlagebericht spricht in diesem Zusammenhang von Unwettergefahr durch Glatteis und kündigt im Tagesverlauf eine Milderung von Westen an. Damit dürfte sich die Lage im Laufe des Vormittags regional unterschiedlich entwickeln, was die Planung zusätzlich erschwert.
Folgen für Verkehr und Alltag: gefährliche Stunden am Morgen
Bei großflächiger Glätte sind nicht nur Autofahrten betroffen. Auch Fußwege, Treppen, Haltestellen und Radwege können binnen kurzer Zeit zur Rutschpartie werden. Genau hier setzt die Entscheidung des Landes an: Wenn der Präsenzbetrieb ruht, fällt ein großer Teil der typischen Wege am frühen Morgen weg. Parallel müssen sich dennoch viele Bereiche auf Einschränkungen einstellen, etwa im Linienverkehr oder bei Einsatzfahrten. Kommunen und Medienberichte weisen deshalb auf mögliche Verzögerungen und Behinderungen hin, bis Temperaturen und Niederschlagsart einen sicheren Betrieb wieder zulassen.
Fazit
Nordrhein-Westfalen reagiert auf eine erwartete Glatteis-Lage am Montag, 12. Januar 2026, mit einem landesweiten Aussetzen des Präsenzunterrichts. Schulen sollen auf Distanzunterricht umstellen, Bezirksregierungen begleiten die Umsetzung. Zugleich bleibt eine Betreuung in den Schulgebäuden vorgesehen, falls Kinder und Jugendliche trotz der Mitteilung eintreffen. Grundlage sind DWD-Hinweise, die für die Nacht zum Montag zunächst Schnee und anschließend gefrierenden Regen mit erhöhter Glättegefahr erwarten lassen.
Quellen
Ministerium für Schule und Bildung NRW (Bildungsportal NRW): „Extreme Witterung“ (Hinweis zum 12. Januar 2026): https://www.schulministerium.nrw/extreme-witterung
Bezirksregierung Münster (MSB-Pressemitteilung): „Montag (12.01.26) kein Präsenzunterricht wegen Glättegefahr“ (11.01.2026): https://www.bezreg-muenster.de/presse/pressemitteilungen/montag-120126-kein-praesenzunterricht-wegen-glaettegefahr
Deutscher Wetterdienst (wettergefahren.de): „WARNLAGEBERICHT für Nordrhein-Westfalen“ (11.01.2026, 10:28 Uhr): https://www.wettergefahren.de/warnungen/warnsituation/warnlagebericht/nordrhein_westfalen.html
Stadt Gütersloh (Presseportal): „Glatteis: Schulen in ganz NRW und auch in Gütersloh bleiben am Montag, 12. Januar, geschlossen“ (11.01.2026): https://www.guetersloh.de/de/rathaus/presseportal/news/meldungen/glatteis-schulen-geschlossen.php




