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Im Mordfall um den achtjährigen Fabian aus Güstrow verdichten sich die Hinweise, dass die Ermittlungen kurz vor dem Abschluss stehen. Mehrere Medien berichten übereinstimmend, dass die Staatsanwaltschaft Rostock in den kommenden Tagen eine Entscheidung zur Anklage treffen könnte. Im Zentrum steht eine 29-jährige Frau, die als Ex-Freundin des Vaters gilt und seit Anfang November wegen dringenden Mordverdachts in Untersuchungshaft sitzt. Während offizielle Stellen sich weiterhin zurückhaltend äußern, deutet die zeitliche Taktung der Ermittler darauf hin, dass die juristische Aufarbeitung in eine neue Phase eintritt.
Ermittlungen vor dem Abschluss: Was derzeit bekannt ist
Nach Informationen, die am 24. Februar 2026 veröffentlicht wurden, rechnet die Staatsanwaltschaft mit einem Abschluss der Ermittlungen in der kommenden Woche. Parallel dazu mehren sich Berichte, wonach eine Anklageerhebung unmittelbar bevorstehen könnte. In einzelnen Darstellungen ist sogar von einer möglichen Anklage wegen Mordes die Rede, wobei eine Bestätigung durch die Staatsanwaltschaft bislang ausbleibt.
Aus Ermittlerkreisen wird demnach vor allem die zeitliche Nähe zwischen angekündigtem Ermittlungsende und der möglichen Anklage als Hinweis gewertet, dass wesentliche offene Fragen zumindest aus Sicht der Strafverfolger geklärt sein könnten. Gleichzeitig bleibt der Grundsatz bestehen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.
Der Fall Fabian: Chronologie eines Verbrechens, das bundesweit erschütterte
Fabian verschwand am 10. Oktober 2025 aus der Wohnung in Güstrow, in der er mit seiner Mutter lebte. Vier Tage später wurde seine Leiche an einem Tümpel in der Nähe von Klein Upahl entdeckt, rund 15 Kilometer vom Wohnort entfernt. Nach Angaben aus früheren Berichten wurde der Körper des Kindes am Fundort angezündet, mutmaßlich um Spuren zu vernichten. Details zur konkreten Todesursache und zu einer möglichen Tatwaffe wurden von den Behörden bislang nicht öffentlich gemacht.
Der Fall löste weit über Mecklenburg-Vorpommern hinaus Anteilnahme aus. In Güstrow selbst wurde an mehreren Orten der Trauer Ausdruck verliehen, unter anderem mit Kerzen und Gedenkorten. Zugleich wuchs der öffentliche Druck, den Täter oder die Täterin zu ermitteln und die Tat aufzuklären.
Die Verdächtige und die Frage der Anklage
Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht eine Frau, die als Ex-Freundin des Vaters beschrieben wird. Sie sitzt seit dem 6. November 2025 in Untersuchungshaft, nachdem ein Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden war. Auch damals hatten Ermittler mehrere Objekte durchsucht; in Berichten war unter anderem von Durchsuchungen im Umfeld der Verdächtigen die Rede.
Nun verdichten sich die Hinweise, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungsakte bald an das zuständige Gericht übergeben könnte. Ob es tatsächlich zu einer Mordanklage kommt, hängt unter anderem davon ab, ob die Staatsanwaltschaft die Merkmale des Mordparagrafen als hinreichend belegbar ansieht und ob ein Gericht die Anklage zulässt. Öffentlich bekannt ist bislang lediglich, dass sich die Ermittlungen nach Darstellung mehrerer Medien weiterhin stark auf die inhaftierte Frau konzentrieren.
Warum offizielle Stellen sich bedeckt halten
Dass sich Staatsanwaltschaften kurz vor Abschluss eines Verfahrens kaum zu möglichen Anklagepunkten äußern, ist in Deutschland nicht ungewöhnlich. Zum einen sollen Ermittlungsansätze geschützt werden, zum anderen können vorzeitige Details die spätere Beweisaufnahme beeinflussen oder Zeugen belasten. Hinzu kommt, dass die Staatsanwaltschaft erst dann umfassender kommuniziert, wenn eine Anklage tatsächlich eingereicht oder ein klarer Verfahrensschritt vollzogen wurde.
In der aktuellen Berichterstattung wird dieses Muster sichtbar: Während Medien unter Berufung auf eigene Informationen bereits eine konkrete Stoßrichtung nennen, beschränken sich offizielle Aussagen auf die Ankündigung, die Ermittlungen zeitnah abzuschließen. Damit bleibt offen, ob noch letzte Gutachten ausstehen, ob bestimmte Spuren noch abgeglichen werden oder ob die Staatsanwaltschaft lediglich die abschließende juristische Bewertung der gesammelten Beweise vorbereitet.
Was als Nächstes passieren könnte
Sollte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, wäre dies nicht gleichbedeutend mit einem Prozessbeginn. Zunächst prüft das zuständige Gericht im sogenannten Zwischenverfahren, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Erst danach würde ein konkreter Prozesstermin festgesetzt.
Für die Öffentlichkeit dürfte insbesondere entscheidend sein, ob die Ermittler in einer späteren Mitteilung nähere Angaben zum Tatablauf machen, welche Indizien oder Beweismittel das Verfahren tragen und ob es aus Sicht der Strafverfolger eine schlüssige Erklärung für die Ereignisse rund um den 10. Oktober 2025 gibt. Ebenso relevant wäre, ob weiterhin eine Tatwaffe oder andere zentrale Beweisstücke fehlen und wie die Ermittler diese Lücken juristisch bewerten.
Fazit
Der Mordfall Fabian aus Güstrow steht offenbar an einem Wendepunkt. Aktuelle Berichte vom 24. Februar 2026 deuten darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft Rostock die Ermittlungen in Kürze abschließen und damit den Weg für eine mögliche Anklage ebnen könnte. Auch wenn offizielle Stellen derzeit keine Details zur Anklage bestätigen, spricht die erwartete zeitnahe Entscheidung dafür, dass die strafrechtliche Aufarbeitung in eine neue Phase eintritt. Ob es tatsächlich zu einer Mordanklage kommt und wann ein Gericht darüber entscheidet, dürfte sich in den kommenden Tagen und Wochen klären.
Quellen
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_101142882/mordfall-fabian-aus-guestrow-ermittler-wollen-offenbar-anklage-erheben.html
https://www.ostsee-zeitung.de/lokales/rostock/mordfall-fabian-aus-guestrow-ermittlungen-stehen-unmittelbar-vor-abschluss-anklage-rueckt-naeher-ZHPOQNPAAZF5XOWKBPIQO76TYA.html





