Frau aus Güstrow wegen Mordes an Fabian angeklagt – neue Informationen zum Tathergang

Transparenzhinweis: Text KI-gestützt, Bild KI-erstellt

Fünf Monate nach dem gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow ist ein zentraler Schritt im Strafverfahren erfolgt: Die Staatsanwaltschaft Rostock hat Anklage gegen eine 29-jährige Frau erhoben. Der Vorwurf lautet auf Mord, konkret auf heimtückisches Handeln und niedrige Beweggründe. Mit der Anklage werden zugleich Details öffentlich, die Ermittlungsbehörden zuvor nur zurückhaltend kommuniziert hatten. Der Fall hatte im Oktober 2025 bundesweit Entsetzen ausgelöst, weil das Kind nach tagelanger Suche tot aufgefunden wurde und viele Fragen lange offenblieben.

Anklage wegen Mordes: Was die Staatsanwaltschaft nun vorwirft

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist die Beschuldigte seit Anfang November 2025 in Untersuchungshaft. Nun sieht die Behörde einen hinreichenden Tatverdacht und hat die Ermittlungen abgeschlossen. Der Kern der Anklage: Die Frau soll Fabian am Morgen des 10. Oktober 2025 unter einem Vorwand aus der Wohnung gelockt haben. Anschließend soll sie ihn mit dem Auto zu einem Feldstück in der Nähe von Klein Upahl gefahren haben, wo sich ein verdeckt gelegener Teich befindet.

Dort, so die Darstellung der Ermittler, soll die Tat erfolgt sein. Erstmals wird dabei auch die mutmaßliche Tatwaffe benannt: Ein Messer. Die Staatsanwaltschaft geht demnach davon aus, dass Fabian mit mindestens sechs Messerstichen im Bereich des Oberkörpers getötet wurde. Die Tatwaffe selbst soll weiterhin nicht aufgefunden worden sein. Aus Sicht der Ermittler ist das für eine Anklage jedoch nicht zwingend ausschlaggebend, wenn andere Beweise und Indizien die Tat stützen.

Neue Details zum mutmaßlichen Tatablauf

Mit der Anklage wird ein Szenario skizziert, das die Ereignisse am Tattag zeitlich und räumlich stärker konturiert. Demnach hielt sich Fabian am 10. Oktober 2025 allein zu Hause auf, weil er sich unwohl gefühlt habe und nach Rücksprache mit seiner Mutter nicht zur Schule gegangen sei. Die Frau, gegen die nun Anklage erhoben wurde, soll dem Kind gut bekannt gewesen sein. In Berichten wird sie als ehemalige Partnerin des Vaters beschrieben.

Die Staatsanwaltschaft legt sich außerdem darauf fest, dass die Tat allein geplant und allein ausgeführt worden sei. Damit wird ein Punkt adressiert, der in der öffentlichen Debatte immer wieder mitschwang: die Frage nach möglichen Mittätern oder Helfern. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand soll sich der Tatverdacht ausschließlich gegen diese eine Person richten.

Spurenbeseitigung: Brandbeschleuniger soll eingesetzt worden sein

Besonders schwer wiegt der zweite Teil des Vorwurfs: Um Spuren zu verwischen, soll die Beschuldigte den Leichnam des Kindes später mit Brandbeschleuniger angezündet haben. Dass am Fundort Brandspuren eine Rolle spielten, war bereits früh Gegenstand von Spekulationen und Berichten, wurde aber über längere Zeit nicht in dieser Deutlichkeit bestätigt. Mit der Anklage wird der mutmaßliche Einsatz eines Brandbeschleunigers nun Bestandteil der offiziellen Darstellung.

Die Kombination aus Tötungsdelikt und nachfolgender Spurenbeseitigung ist für die Bewertung der Tat im Prozess bedeutsam. Sie kann nicht nur Rückschlüsse auf Planung und Vorgehen zulassen, sondern auch auf die Frage, welche Indizien den Ermittlern zur Verfügung stehen, obwohl die mutmaßliche Tatwaffe fehlt.

Rolle der Beschuldigten und Stand der Verteidigung

Die Beschuldigte hat sich nach Angaben ihres Verteidigers bislang nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Öffentlich betont wird zudem, dass weiterhin die Unschuldsvermutung gilt, bis ein Gericht zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt. Aus Verteidigersicht wird es darauf ankommen, welche Be- und Entlastungsaspekte sich aus den Anklageunterlagen ergeben und wie belastbar die Indizienkette tatsächlich ist.

In früheren Phasen des Verfahrens war bekannt geworden, dass die Frau nach dem Fund der Leiche eine Rolle spielte, weil der Hinweis auf den Fundort aus ihrem Umfeld gekommen sein soll. In Medienberichten wird zudem erwähnt, dass das Amtsgericht Güstrow ihr im Dezember 2025 vorläufig die elterliche Sorge für ihr eigenes Kind entzogen habe. Diese Informationen stehen neben der zentralen strafrechtlichen Frage, ob die Anklage im Prozess Bestand haben wird.

Der Fall Fabian: Chronologie eines Verbrechens, das eine Region erschütterte

Fabian verschwand am 10. Oktober 2025. Seine Mutter meldete ihn am Abend als vermisst, nachdem er bei ihrer Rückkehr nicht mehr zu Hause war. Es folgte eine großangelegte Suchaktion in Güstrow und Umgebung, an der zahlreiche Einsatzkräfte beteiligt waren. Vier Tage lang wurde öffentlich gehofft, das Kind lebend zu finden.

Am 14. Oktober 2025 wurde schließlich in der Nähe eines Teiches bei Klein Upahl eine Kinderleiche entdeckt. Wenig später stand fest, dass es sich um Fabian handelte. Die Obduktion bestätigte nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft, dass der Junge Opfer eines Gewaltverbrechens wurde. Details zur Todesursache wurden damals nicht veröffentlicht. Erst jetzt, mit der erhobenen Anklage, wird die Staatsanwaltschaft konkreter und nennt Messerstiche als mutmaßliche Todesursache.

Auch die bundesweite Aufmerksamkeit wurde durch Fahndungsmaßnahmen und Berichterstattung verstärkt, unter anderem durch die Einbindung des Falls in die ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ am 5. November 2025. Danach gingen laut Berichten zahlreiche Hinweise bei der Mordkommission ein. In der öffentlichen Wahrnehmung verdichtete sich damit das Bild eines Falls, in dem lange Zeit unklar blieb, wie die Ermittler zu einer gesicherten Rekonstruktion gelangen würden.

Wie es weitergeht: Verfahren vor dem Landgericht Rostock

Mit der Anklageerhebung ist die Ermittlungsphase formal abgeschlossen, nun beginnt die gerichtliche Prüfung. Zuständig ist nach den veröffentlichten Informationen das Landgericht Rostock. Ob und wann ein Prozess beginnt, hängt unter anderem davon ab, wann das Gericht die Anklage zulässt und einen Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Erst in der Hauptverhandlung werden Beweismittel umfassend erörtert, Zeugen gehört und Gutachten diskutiert.

Für die Öffentlichkeit ist die Anklage ein Einschnitt, weil sie eine offizielle, detailliertere Version des Tatgeschehens liefert. Gleichzeitig markiert sie noch keine Entscheidung über Schuld oder Unschuld, sondern den Übergang in die Phase, in der ein Gericht die Vorwürfe prüft und bewertet.

Fazit

Die Anklage im Fall Fabian aus Güstrow bringt nach Monaten des Schweigens und der Unsicherheit neue, belastende Details ans Licht: Der Vorwurf lautet auf heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen, mit einer Tötung durch mehrere Messerstiche und dem mutmaßlichen Versuch, Spuren durch Brandlegung zu vernichten. Zugleich bleibt entscheidend, was in einem möglichen Prozess vor dem Landgericht Rostock tatsächlich bewiesen werden kann. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung, doch die Staatsanwaltschaft setzt mit der Anklage ein deutliches Signal, dass sie die Beweislage für tragfähig hält.

Quellen:

https://www.fr.de/panorama/ankuendigung-neue-entwicklung-fall-fabian-staatsanwaltschaft-mit-ueberraschender-94207308.html
https://www.hna.de/welt/fall-fabian-staatsanwaltschaft-erhebt-anklage-zr-94208191.html
https://www.goslarsche.de/Nachrichten/Fall-Fabian-Staatsanwaltschaft-erhebt-Anklage-wegen-Mordes-727184.html

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