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Die Debatte um das sogenannte Heizungsgesetz erlebt im Mai 2026 eine neue Wendung. Aus dem Bundeswirtschaftsministerium kommt ein Referentenentwurf, der zentrale Stellschrauben der bisherigen Regelungen verändern soll. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Deutschland den Pfad zur Klimaneutralität im Gebäudebereich organisiert, ohne Eigentümer und Mieter finanziell zu überfordern und ohne sich technologisch festzulegen. Besonders brisant ist dabei ein Punkt, der in der öffentlichen Wahrnehmung lange als harte Leitplanke galt: die Perspektive eines faktischen Endes fossiler Heizungen spätestens ab 2045.
Reiches Entwurf: Das Betriebsverbot ab 2045 soll entfallen
Mehrere Medien berichten übereinstimmend, dass Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) in einem Referentenentwurf zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz das bisher diskutierte beziehungsweise im Umfeld des Gebäudeenergiegesetzes verankerte Betriebsverbot für fossile Heizungen ab dem Jahr 2045 streichen lässt. Damit würde der Betrieb von Öl- und Gasheizungen auch nach 2045 nicht mehr pauschal gesetzlich ausgeschlossen, zumindest nicht über ein ausdrückliches Betriebsverbot als Instrument.
Politisch ist dieser Schritt eine Zäsur, weil das Jahr 2045 in Deutschland zugleich als Zielmarke der Klimaneutralität gilt. Der Entwurf verschiebt den Fokus damit weg von einem Stichtagsverbot und hin zu Anforderungen an die Art der eingesetzten Energieträger. Die grundsätzliche Richtung bleibt: weniger fossile Emissionen. Der Weg dorthin soll jedoch anders organisiert werden.
Von der 65-Prozent-Vorgabe zur „Bio-Treppe“
Statt einer pauschalen Vorgabe, wonach neu eingebaute Heizungen einen festen Anteil erneuerbarer Energie erfüllen müssen, setzt der Entwurf laut Berichten auf eine stufenweise steigende Quote klimafreundlicher Brennstoffe für neue Öl- und Gasheizungen. Diese Konstruktion wird als „Bio-Treppe“ bezeichnet. Sie soll dazu führen, dass konventionelle Heiztechnik zwar weiter installiert werden kann, der Betrieb aber zunehmend an klimafreundliche Beimischungen gekoppelt wird.
Die Stufen: Quoten steigen bis 2040 deutlich
Für neue Öl- und Gasheizungen werden in der Berichterstattung konkrete Stufen genannt: Ab Januar 2029 sollen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Damit wird der Druck nicht über ein Enddatum des Geräts, sondern über den Brennstoffmix aufgebaut.
In der Logik des Entwurfs ist das technologieoffen, weil unterschiedliche Lösungen denkbar sind: Biomethan, synthetische Brennstoffe oder andere als klimafreundlich definierte Optionen. Zugleich verlagert sich die praktische Herausforderung auf Verfügbarkeit, Preis und Nachweisführung dieser Brennstoffe.
Was sich für den Wärmemarkt ändert: Signale an Eigentümer, Industrie und Versorger
Die Streichung eines expliziten 2045-Betriebsverbots kann als Signal an Haushalte und Hersteller verstanden werden, dass bestehende Anlagen nicht per Stichtag aus dem Betrieb gedrängt werden sollen. Das nimmt kurzfristig Druck aus der Debatte, kann aber langfristig neue Unsicherheiten erzeugen, weil die Klimawirkung dann stärker von der Entwicklung klimafreundlicher Brennstoffmärkte abhängt.
Für die Heizungsindustrie bedeutet der Ansatz tendenziell mehr Absatzchancen für unterschiedliche Technologien, während die politische Steuerung weniger über eine klare „Verbotslinie“ läuft. Für Energieversorger und Brennstoffanbieter steigen hingegen die Anforderungen, klimafreundliche Produkte in relevanten Mengen bereitzustellen. Je höher die Quote, desto stärker werden Lieferketten, Zertifizierungssysteme und Infrastrukturfragen zum Engpass.
Mieterschutz als zweites Kernstück: Kosten sollen anders verteilt werden
Parallel zur technischen Ausrichtung enthält der Entwurf nach Angaben aus der Wirtschaftsberichterstattung und aus Kammer- und Brancheninformationen auch Regelungen zur Kostenverteilung und zum Mieterschutz. Ziel ist es, Modernisierung und Heizungsumstellungen nicht zu einem einseitigen Preistreiber für Mieter werden zu lassen. In der Diskussion ist eine stärkere Begrenzung beziehungsweise hälftige Aufteilung bestimmter Kostenbestandteile zwischen Vermietern und Mietern.
Damit reagiert der Entwurf auf ein strukturelles Problem der Wärmewende im Gebäudebestand: Investitionen werden häufig von Eigentümern entschieden, während ein Teil der laufenden Kosten und Risiken bei Mietern landet. Ob die neuen Mechanismen tatsächlich Entlastung bringen, hängt am Detail der Umlagefähigkeit, an Kappungsgrenzen und an der Frage, wie „klimafreundliche“ Brennstoffe in der Betriebskostenabrechnung preislich durchschlagen.
Kritik und offene Fragen: Klimaziel 2045 ohne Verbotsinstrument?
Mit dem Wegfall eines klaren Betriebsverbots wird die politische Debatte voraussichtlich härter, ob die Klimaziele im Gebäudebereich verlässlich erreicht werden. Kritische Stimmen aus dem Umfeld von Klima- und Energiepolitik warnen, dass ein zu weicher Regulierungsrahmen die Umstellung verzögert und die Emissionsminderungen in die Zukunft verschiebt. Befürworter halten dagegen, dass ein starres Verbot gesellschaftlich und wirtschaftlich schwer vermittelbar sei und dass der CO₂-Preis sowie Brennstoffquoten ausreichend Lenkungswirkung entfalten könnten.
Eine zentrale Unbekannte ist die Skalierung klimafreundlicher Brennstoffe. Quoten von 30 oder 60 Prozent setzen voraus, dass entsprechende Produkte breit verfügbar sind und nicht in Konkurrenz zu anderen Sektoren geraten. Auch die Frage der Nachhaltigkeitskriterien wird wichtiger: Wenn „Bio“ oder synthetische Brennstoffe politisch zum Schlüssel werden, entscheidet die Ausgestaltung der Standards über Klimanutzen, Akzeptanz und Marktpreise.
Fazit
Der neue Kurs aus dem Wirtschaftsministerium markiert eine Verschiebung der Strategie: weniger Stichtagsverbot, mehr Brennstoffvorgaben und Kostenregeln. Das potenzielle Ende des Betriebsverbots für fossile Heizungen ab 2045 nimmt einer der emotional aufgeladensten Komponenten der bisherigen Debatte die Spitze, ersetzt sie aber durch ein komplexeres Steuerungsmodell. Ob dieses Modell die notwendige Emissionsminderung tatsächlich sicherstellt, hängt an zwei Faktoren: der praktischen Durchsetzbarkeit der Bio-Treppe und der realen Verfügbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe in großem Maßstab. Gleichzeitig wird der Mieterschutz zum entscheidenden Test, ob die Wärmewende sozialpolitisch tragfähig bleibt.
Quellen
t-online: https://www.t-online.de/finanzen/energie/id_101241916/heizungsgesetz-katherina-reiche-kippt-verbot-fuer-fossile-heizungen-ab-2045.html
WirtschaftsWoche: https://www.wiwo.de/politik/deutschland/heizungsgesetz-bio-treppe-beim-heizen-nur-bis-2040-vorgesehen/100222574.html
IHK Lippe zu Detmold: https://www.ihk.de/lippe-detmold/hauptnavigation/beraten-und-informieren/energie/aktuelles/referentenentwurf-gebaeudemodernisierungsgesetz-6988100
Bundesverband Bioenergie: https://www.bioenergie.de/presse/waerme/gebaeudemodernisierungsgesetz-kommt-voran-planungssicherheit-muss-folgen






