Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian aus Güstrow steht ein Zeuge im Mittelpunkt, der in der Berichterstattung inzwischen als „Tümpelzeuge“ bezeichnet wird. Seine Aussage vor dem Landgericht Rostock betrifft einen zentralen Punkt des Verfahrens: die Frage, ob die Angeklagte Gina H. den späteren Fundort der Leiche bereits vor dem offiziellen Auffinden kannte.
Nach übereinstimmenden Medienberichten soll der Mann gemeinsam mit Gina H. bereits am Abend des 13. Oktober 2025 – also vor dem offiziellen Fund am 14. Oktober – an dem abgelegenen Tümpel bei Klein Upahl gewesen sein. Dort habe die Angeklagte ihn gezielt hingeführt. Für die Anklage könnte dies ein wichtiges Indiz sein, weil es die Frage nach einem möglichen Vorwissen über den Fundort aufwirft.
Der Zeuge und die Nacht am Tümpel
Am 12. Juni 2026 sagte der Mann als Zeuge vor dem Landgericht Rostock aus. Nach seiner Darstellung hatte Gina H. ihn gebeten, sie bei der Suche nach dem vermissten Fabian zu unterstützen. Der Zeuge verfügte über eine Wärmebildkamera und sollte bei einer nächtlichen Suche im Bereich Klein Upahl helfen.
Vor Gericht schilderte er, dass die Angeklagte ihn schließlich gezielt zu einem Tümpel geführt habe. Dort habe sie sinngemäß geäußert, dass sich dort etwas befinde. Der Zeuge gab an, zunächst nur dunkle Gegenstände erkannt zu haben. Erst später sei ihm bewusst geworden, dass es sich möglicherweise um den vermissten Jungen gehandelt habe.
Besonders relevant ist die zeitliche Einordnung. Sollte sich bestätigen, dass Gina H. bereits vor dem offiziellen Leichenfund an dem Ort war, müsste geklärt werden, woher sie diese Kenntnisse hatte. Der Zeuge erklärte zudem, er habe später den Eindruck gewonnen, bewusst an den Fundort gelotst worden zu sein. Vor Gericht sagte er, er fühle sich rückblickend „benutzt“ und habe Sorge gehabt, selbst Spuren am Tatort hinterlassen zu haben.
Warum die Aussage so wichtig ist
Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. heimtückischen Mord vor. Da es sich weitgehend um einen Indizienprozess handelt, kommt einzelnen Zeugenaussagen besondere Bedeutung zu. Die Aussage des „Tümpelzeugen“ könnte eine Verbindung zwischen dem Tatgeschehen und dem späteren Auffinden der Leiche herstellen.
Nach Medienberichten wurden im Prozess auch Sprachnachrichten thematisiert, die belegen sollen, dass Gina H. den Zeugen gezielt für eine Suche im Bereich Klein Upahl gewinnen wollte. Zudem soll ein Schuhabdruck die Anwesenheit des Mannes am späteren Fundort stützen.
Entscheidend bleibt jedoch die Glaubwürdigkeit der Aussage. Das Gericht muss prüfen, ob die Schilderungen des Zeugen nachvollziehbar, widerspruchsfrei und durch weitere Beweise gestützt sind. Dazu zählen digitale Daten, Kommunikationsverläufe, Spuren am Tatort und die Aussagen weiterer Zeugen.
Schweigende Angeklagte und digitale Spuren
Gina H. hat sich bislang nicht umfassend zu den Vorwürfen geäußert. Deshalb spielen Zeugenaussagen und technische Auswertungen im Verfahren eine zentrale Rolle.
Bereits in früheren Verhandlungstagen wurden umfangreiche Handy-Daten ausgewertet. Nach Angaben der Ermittler verschickte die Angeklagte in den Tagen rund um das Verschwinden des Jungen zahlreiche Nachrichten und Sprachnachrichten. Außerdem soll sie am Tag des Verschwindens ihren Pick-up gereinigt und anschließend Fotos davon verschickt haben. Laut Anklage wurde Fabian mit diesem Fahrzeug nach Klein Upahl gebracht.
Der „Tümpelzeuge“ berichtete zudem, Gina H. habe am 10. Oktober 2025 ungewöhnlich nervös und „hippelig“ gewirkt. Solche Beobachtungen sind jedoch subjektive Eindrücke und können für sich genommen keine Schuld belegen.
Zwischen öffentlichem Interesse und Beweiswürdigung
Die große Aufmerksamkeit für den Prozess zeigt sich auch an der öffentlichen Diskussion rund um den Begriff „Tümpelzeuge“. Schlagzeilen konzentrieren sich häufig auf einzelne Aussagen oder besonders emotionale Momente. Für die juristische Bewertung ist jedoch nicht die Wirkung einer Szene entscheidend, sondern die Gesamtheit aller Beweise.
Gerade in Verfahren mit hoher öffentlicher Aufmerksamkeit besteht die Gefahr, dass einzelne Aussagen stärker gewichtet werden, als es die spätere Beweiswürdigung rechtfertigt. Deshalb wird das Gericht die Aussage des Zeugen mit weiteren Erkenntnissen abgleichen müssen.
Wie es im Prozess weitergeht
In den kommenden Verhandlungstagen sollen weitere Zeugen gehört werden. Nach Medienberichten könnte auch ein zweiter Mann aussagen, der ebenfalls vor dem offiziellen Leichenfund mit Gina H. am Tümpel gewesen sein soll.
Für die Strafkammer wird entscheidend sein, ob sich die zeitlichen Abläufe durch Zeugenaussagen, Kommunikationsdaten und technische Spuren bestätigen lassen. Sollte sich herausstellen, dass die Angeklagte mehrere Personen gezielt zum späteren Fundort führte, könnte dies für die Bewertung ihres Wissens über den Ablageort der Leiche von erheblicher Bedeutung sein.
Fazit
Die Aussage des sogenannten „Tümpelzeugen“ gehört bislang zu den wichtigsten Zeugenaussagen im Mordprozess um Fabian. Nach seiner Darstellung führte ihn Gina H. bereits vor dem offiziellen Leichenfund an den späteren Fundort bei Klein Upahl. Bestätigen weitere Beweise diese Schilderung, könnte dies die Anklagethese erheblich stützen.
Ob die Aussage letztlich als belastbares Beweismittel gewertet wird, hängt von der weiteren Beweisaufnahme ab. Erst die Gesamtschau aller Zeugenaussagen, digitalen Daten und forensischen Erkenntnisse wird zeigen, welche Bedeutung dem „Tümpelzeugen“ für das Urteil tatsächlich zukommt.
Quellen
https://www.fr.de/panorama/hier-liegt-was-das-ist-er-zeuge-berichtet-von-heiklem-moment-verstoerende-details-bei-fabian-prozess-zr-94348531.html
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/gesellschaft/id_101290684/fall-fabian-prozess-gegen-gina-h-anwaeltin-kuendigt-brisante-zeugen-an.html
https://www.rtl.de/news/mordprozess-im-fall-fabian-8-hatte-angeklagte-gina-h-eine-affaere-mit-zeugen-id30960182.html





